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Finanz-Lexikon
Sie sind sich nicht sicher, was ein spezieller Begriff aus der Welt der Finanzen bedeutet? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!
Begiffserklärungen aus der Welt der Finanzen
Abnahmeverpflichtung
Die Kreditzusage oder ein Kreditvertrag enthält meist eine Abnahmefrist, innerhalb der ein Kreditnehmer den Kredit abrufen, also in Anspruch nehmen muss. Mit Kreditzusage oder Kreditvertrag ist eine Abnahmeverpflichtung des Kreditnehmers verbunden, die er durch Abruf des Kredits erfüllen kann. Verweigert der Kreditnehmer die Abnahme des Kredits oder nimmt er ihn trotz Fristsetzung nicht in Anspruch, kann das Kreditinstitut vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen (i.d.R. 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Betrag).
Agio
Es handelt sich dabei um den Betrag, der auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird und durch den der Rückzahlungsbetrag höher wird als der Auszahlungsbetrag. Der Aufschlag wird in Prozent angegeben. Er wird auf die ursprüngliche Darlehenssumme aufgeschlagen und dadurch über den Kredit mitfinanziert, wobei die Zinsen für den Kredit bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Das Gegenteil ist ein Disagio, bei dem ein Abschlag erfolgt. Ein Agio wird nur auf den Nennwert des Kredits berechnet, Zinsen sind davon ausgeschlossen. Trotzdem kann es Auswirkungen auf den Zinssatz haben. Die Darlehensgebühr erhöht den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten für den Kredit. Ein Agio wird wie Zinsen behandelt und gleichmäßig über die Darlehenslaufzeit verteilt, wenn es sich um ein Fälligkeitsdarlehen handelt.
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Ratenkredit bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde). Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt. Der Zinssatz wird bei Abschluss eines Annuitätendarlehens über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Dieser Zeitraum kann sich auch über die komplette Kreditlaufzeit erstrecken. Die Tilgung sollte im ersten Jahr mindestens 1 Prozent der Kredit(rest)summe betragen. Sie steigt dann mit fortschreitender Ratenzahl bis auf theoretisch 100 % der Kreditrestsumme im letzten Jahr.
Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung ist im Bankwesen die bei Ablauf der im Kreditvertrag vorgesehenen Zinsbindungsfrist vorzunehmende Vereinbarung eines neuen Kreditzinses innerhalb der gesamten Kreditlaufzeit. Dadurch wird die ursprüngliche Kreditlaufzeit nicht verändert. Nur bei der Prolongation wird die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit verlängert.
Auflassung
Unter Auflassung versteht man heute im Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.
Auflassungsvormerkung
Eine Auflassungsvormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.
Bankvorausdarlehen
Ein Bankvorausdarlehen ist ein langfristiges Darlehen zur Vorfinanzierung von Eigen- und Fremdmitteln im Rahmen der Baufinanzierung. Mit den durch das Bankvorausdarlehen zur Verfügung gestellten Mitteln wird das notwendige Ansparguthaben auf einen bei Darlehensaufnahme abzuschließenden Bausparvertrag erbracht. Das Bankvoraus-darlehen wird aus dem zugeteilten Bausparvertrag abgelöst. Zweck des Bankvorausdarlehens ist es, ein Darlehen aus einem Bausparvertrag schnell verfügbar zu machen. Die Besicherung von Bankvorausdarlehen erfolgt durch Eintragung einer Grundschuld und Abtretung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag. Bankvorausdarlehen kommen auch in Kombination mit Lebensversicherungsverträgen vor.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung umwandelt.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist die Kombination von Sparen und Baufinanzierung. Er ist eine Anlageklasse für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung („Wohn-Riester“) in der Spar- und Darlehensphase des Bausparvertrags nutzen. Mit Erfüllung des Sparziels durch Erreichen eines festgelegten Mindestsparguthabens erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Baufinanzierung für Wohnimmobilien (§ 1 Abs. 2 BauSpkG).
Beleihungsauslauf
Der Beleihungsauslauf steht im Rahmen der Sicherheitenbewertung bei der Beleihung von Kreditsicherheiten in rechnerischem Zusammenhang mit dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze. Während der – am Verkehrs- oder Marktwert orientierte – Beleihungswert die theoretisch maximale Beleihbarkeit einer Kreditsicherheit repräsentiert, wird mit dem Beleihungsauslauf das gesamte Kreditrisiko im Vergleich zur beliehenen Kreditsicherheit dargestellt. Bei der Beleihung von Immobilien repräsentiert der Beleihungsauslauf das Verhältnis aller Fremdfinanzierungsmittel (auch der als Vorlasten zu Gunsten anderer Gläubiger eingetragenen Grundpfandrechte) zum Beleihungswert des beliehenen Objektes.
Der Beleihungsauslauf wird in Prozent des Beleihungswerts angegeben. Je niedriger der errechnete Prozentwert ausfällt, desto geringer ist für den Kreditgeber das Verlustrisiko, das nach einem potenziellen Ausfall des Kreditnehmers durch die Verwertung des Sicherungsgegenstands entsteht. Orientierungsgröße für den Beleihungsauslauf ist die prozentuale Beleihungsgrenze, die für eine bestimmte Sicherheitenart festgelegt wurde. Eine Kreditgewährung ist im Regelfall von ihrer absoluten Höhe nur gerechtfertigt, wenn der Beleihungsauslauf nicht höher liegt als die Beleihungsgrenze.
Beleihungswert
Der Beleihungswert repräsentiert den Wert einer Kreditsicherheit, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Er kann die absolute Obergrenze sein, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner Vorschriften Darlehen oder sonstige Kredite gewähren darf.
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision) werden von Kreditinstituten bei Krediten für den Fall erhoben, dass zwischen der im Kreditvertrag vorgesehenen Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegen sollte. Der Bereitstellungszins wird bei Immobilienfinanzierungen nach Ablauf eines bereitstellungszinsfreien Zeitraums (zwischen 6 und 12 Monaten) ab Vertragsbeginn berechnet und beträgt in der Regel 3 % pro Jahr (oder 0,25 % monatlich).
Bonität
Bonität (von lateinisch bona, „Vermögen“, hieraus lateinisch bonitas „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität) und der Wille, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit). Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.
Effektivzins
Der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Endfälliges Darlehen
Endfällige Darlehen (auch Festdarlehen, Fälligkeitsdarlehen) sind Darlehen, bei denen der gesamte Darlehensbetrag erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig wird. Gegensatz zum endfälligen Darlehen sind Tilgungsdarlehen.
Ertragswert
Der Ertragswert ist der Wert einer Immobilie, der auf den daraus erzielten, zukünftigen Einnahmen basiert. Mit dem Ertragswertverfahren wird dieser Wert ermittelt, die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und im Bewertungsgesetz (BewG) beschrieben.
Existenzgründungsdarlehen
Bei Existenzgründungskrediten handelt es sich um Kredite, welche als Startkapital für die Existenzgründung dienen, für Geschäftskunden gedacht sind oder eine Existenzgründung ermöglichen. Das Existenzgründungsdarlehen ergibt sich somit bereits aus der Bezeichnung.
Finanzierungsbestätigung
Die Finanzierungsbestätigung ist in der Regel eine formlose Zusage der Bank, in der sie sich bereit erklärt, die Finanzierung eines konkret benannten Wohnobjekts zu übernehmen. Dieser Finanzierungsnachweis kann verbindlich oder unter Vorbehalt sein.
Forward-Darlehen
Das Forward-Darlehen ist ein herkömmliches Annuitätendarlehen zur Anschlussfinanzierung, bei dem sich die Raten über die Zeit der Zinsbindung nicht verändern. Anders als bei konventionellen Krediten können Verbraucher die Finanzierung aber schon bis zu fünf Jahre vor Ablauf der eigentlichen Zinsbindungsfrist abschließen und sich so die aktuellen Zinsen sichern. Aus- und Rückzahlung beginnen erst dann, wenn die Zinsbindungsfrist der ersten Baufinanzierung ausgelaufen ist.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.
Grundbuchauszug
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Inhalts des Grundbuchblattes zu einer Immobilie, das sämtliche relevanten Informationen zu dieser enthält. Zu diesen Informationen zählen die Flurnummer des Grundstücks, Eigentumsverhältnisse und auch Rechte und Lasten wie etwa Hypotheken, ein Nießbrauch- oder ein Grundpfandrecht.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen) der Bemessungsgrundlage. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.
Grundpfandrecht
Grundpfandrechte gibt es zur Sicherung von Forderungen (insbesondere Darlehensforderungen). Wird die grundpfandrechtlich gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann der Gläubiger mithilfe des Zwangsvollstreckungsrechts das Grundstück oder das grundstücksgleiche Recht verwerten und die Erlöse zur Tilgung der Schuld nutzen.
Grundschuld
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Sie ähnelt der Hypothek, ist aber im Gegensatz zu dieser nicht an eine bestimmte Forderung gebunden.
Grundschuldbestellung
Eine Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Eigentümers eines Grundstücks zu der Belastung seines Grundstücks (z. B. als Kreditsicherheit für Kredite) mit einer Grundschuld. Die Grundschuldbestellung ist entweder notariell zu beurkunden oder öffentlich beglaubigt dem zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) vorzulegen. Eine Beurkundung ist erforderlich, wenn sich der Grundstückseigentümer in der Urkunde vorab der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft
Hypothek
Eine Hypothek („Unterpfand“) ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück oder grundstücksgleichem Recht als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient.
Löschungsbewilligung
Als Löschungsbewilligung wird im Grundbuchwesen allgemein die Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen bezeichnet. Speziell ist hiermit die Zustimmung des Kreditgebers zur Löschung eines als Kreditsicherheit dienenden Grundpfandrechts gemeint.
Nachfinanzierung
Von einer Nachfinanzierung spricht man, wenn sich im Laufe des Bauvorhabens herausstellt, dass die Kosten (und damit der Finanzierungsbedarf) höher sind als geschätzt und daher zusätzlich zum bereits vereinbarten Baudarlehen ein weiterer Kredit nötig wird. Die Gründe für eine Nachfinanzierung liegen in erster Linie bei Fehlern in der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs oder unvorhergesehenen Kostensteigerungen.
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind grundsätzlich wie herkömmliche Kredite aufgebaut. Der Unterschied zu klassischen Darlehen kommt im Insolvenzfall des Kreditnehmers zum Tragen: Die Forderung des Kreditgebers wird nachrangig behandelt. Es werden also erst die Forderungen anderer Gläubiger und Kreditinstitute bedient. Die Vergabe eines solchen Kredits ist daher recht risikoreich, was sich Banken wiederum durch recht hohe Zinsen vergüten lassen.
Nießbrauch
Der Nießbrauch ist ein unverkäufliches und nicht vererbbares Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Es gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört.
Nominalzins
Der Nominalzins ist der Zinssatz in Prozent auf den Betrag des Kredits für genau ein Jahr (p.a. für per annum, pro Jahr).
Notaranderkonto
In der Regel richtet der Notar ein Notaranderkonto nur dann ein, wenn ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ der Vertragsparteien gegeben ist, zum Beispiel bei einem Verkauf durch einen Insolvenzverwalter oder wenn der Käufer die Immobilie mit Hilfe mehrerer Darlehen unterschiedlicher Darlehensgeber erwerben möchte.
Notarbestätigung
Die Notarbestätigung (auch Rangbescheinigung, Rangattest oder Ranggarantie) ist im Bankwesen bei der Bestellung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheit die Bescheinigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer ranggerechten Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht.
Notarielle Beglaubigung
Viele Dokumente und Kopien können im Rechtsverkehr nur dann gültig eingesetzt werden, wenn sie notariell (öffentlich) beglaubigt sind. Solche Beglaubigungen vom Notar bestätigen die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung).
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist juristisch gesehen die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Sie ist immer dann vorgeschrieben, wenn es sich um ein rechtlich kompliziertes Konstrukt handelt – dazu zählt auch ein Immobilienkaufvertrag. Erst durch die Unterschrift eines Notars wird der Vertrag wirksam.
Rangbescheinigung
Die Rangbescheinigung (auch Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie) ist im Bankwesen bei der Bestellung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheit die Bescheinigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer ranggerechten Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht.
SIKB
Als regionaler Partner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) strukturiert die SIKB gemeinsam mit der Hausbank die Wohnbaufinanzierung. Sie bietet Förderkredite für den Bau des Hauses oder der Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Wird das Wohngebäude darüber hinaus noch besonders energieeffizient gebaut (Effizienzhausniveau), wird der Kredit mit äußerst sparsamen Zinsen und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss begünstigt.
Sicherheitentausch
Ein Sicherheitentausch ist ein Objekttausch beziehungsweise Pfandtausch im Rahmen einer Baufinanzierung. Für den Kreditnehmer ist ein solcher Tausch immer dann eine Überlegung wert, wenn er seine bisherige Immobilie veräußert und parallel ein neues Objekt kauft oder baut.
Sondertilgung / Sondertilgungsrecht
Bei Abschluss eines Darlehensvertrags werden im Vertrag mit dem Kreditinstitut oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die maximale Häufigkeit und Höhe von Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Darüber hinaus sind sie nur mit Zustimmung des Kreditinstituts möglich und ziehen, wenn sie genehmigt werden, Vorfälligkeitsentschädigungen nach sich. Viele Banken bieten jährliche Sondertilgungsrechte in Höhe von bis zu fünf Prozent der Darlehenssumme kostenlos an. Für erweiterte Sondertilgungsrechte berechnen sie meist einen Aufschlag auf den Zins.
Tilgung
Bei der Tilgung handelt es sich um einen anteiligen Betrag Ihrer Darlehenssumme, den Sie in monatlichen Raten zurückzahlen. Zur Tilgung kommen noch Zinsen, sodass die Summe aus den beiden Beträgen Ihre monatliche Zahlungsfähigkeit nicht übersteigen sollte.
Tilgungsaussetzung
Das endfällige Darlehen mit der sogenannten Tilgungs¬aussetzung ist eine Variante der Immobilienfinanzierung. Bei ihm führt die Tilgungsaussetzung dazu, dass der Darlehensnehmer während der kompletten Darlehenslaufzeit lediglich die Zinsen an den Darlehensgeber zahlt. Das bedeutet, dass während der gesamten Laufzeit der Baufinanzierung keinerlei Tilgung der Darlehenssumme durch den Darlehensnehmer stattfindet.
Bei der Fremdnutzung des Objekts kann man in der Regel den anfallenden Zinsaufwand für die Immobilienfinanzierung ebenso wie die Wertermittlungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Grundbuch- und Notarkosten als Werbungskosten auf die Mieteinnahmen geltend machen.
Tilgungsersatz
Tilgungsersatz, auch Tilgungssurrogat genannt, bedeutet, dass für ein Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Auch in diesem Fall muss das geliehene Geld zurückgeführt werden. Dazu werden aber andere Möglichkeiten herangezogen. So kann z.B. der Anspruch aus einem Bausparvertrag, der zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zuteilungsreif wird, abgetreten werden. Die dann zur Verfügung stehende Summe löst das Darlehen ganz oder zu einem gewissen Teil ab.
Tilgungsfreie Jahre
Unter „tilgungsfreie Jahre“ versteht man bei der Immobilienfinanzierung eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, dass über einen bestimmten Zeitraum die Rückzahlung des Baudarlehens ausgesetzt wird. In dieser Phase zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen.
Tilgungsdarlehen
Tilgungsdarlehen ist im Bankwesen der Oberbegriff für Darlehen, bei denen über eine feste Laufzeit eine Tilgungsleistung vereinbart wird. Der Schuldendienst setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus der Tilgungsrate und den jeweils auf die Restschuld berechneten Zinsen zusammen. Gegensatz ist das endfällige Darlehen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass keine Steuerschulden bestehen. In §22 GrEStG ist geregelt, dass eine Eintragung ins Grundbuch erst vorgenommen werden kann, wenn eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Das Finanzamt muss die Bescheinigung ausstellen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist bzw. Steuerfreiheit besteht. Erst der Grundbucheintrag macht den Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks.
Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog.
Die VFE fällt an, wenn der Kunde das Darlehen kündigt. Erfolgt die Kündigung durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten (wichtiger Grund), so entsteht ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Kunden, der analog der VFE berechnet wird.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Seit dem Jahre 2016 ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Das deutsche Gesetz stellt eine Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht dar. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, Kreditnehmer bei der Aufnahme von Immobiliendarlehen zu schützen, insbesondere vor einer zu hohen Verschuldung.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich Zinsen über längere Zeiträume verändern können. Dies ist auch bei Bauzinsen möglich. Auch wenn Sie gerade eine günstige Baufinanzierung abgeschlossen haben, sind die Zinssätze nicht in Stein gemeißelt. Stattdessen unterliegen speziell kurzfristige Kredite einem Zinsänderungsrisiko.